AUSBILDUNG FÜR LIBERALE BILDUNG

Freie Bildungsarbeit ist eine Bildungsform im finnischen Bildungssystem und wird durch das Gesetz über freie Bildungsarbeit (632/1998) geregelt. Freie Bildungsarbeit wird von Community Colleges, Volkshochschulen, Sommeruniversitäten, Sporthochschulen und Studienzentren angeboten, die jeweils eigene, gesetzlich festgelegte Bildungsaufgaben haben. Die Organisation freier Bildungsarbeit basiert auf einer vom Ministerium für Bildung und Kultur erteilten Genehmigung zur Führung einer Bildungseinrichtung. 

Geisteswissenschaftliche Ausbildung an Sporthochschulen

Die in Sportinstituten als freiwillige Bildungsarbeit angebotene Ausbildung muss dem Zweck und den Zielen (Absatz 1) sowie den im Gesetz über die freiwillige Bildungsarbeit (632/1998) (Absatz 2) geregelten Tätigkeiten entsprechen. Gemäß den Anweisungen des Ministeriums für Bildung und Kultur besteht die Aufgabe der Sportausbildungszentren in der Organisation von: 

  • Bildung, die körperliche Aktivität, Wohlbefinden und Gesundheit fördert: bewegungsfördernde Bildungsangebote für die gesamte Bevölkerung. Teilnehmen können Kinder, Jugendliche, Erwerbstätige und Senioren. Auch Familienkurse zählen zu den bewegungsfördernden Bildungsangeboten.
  • Trainer- und Instruktorenausbildung: nicht-akademische Ausbildung für Ausbilder und Trainer von Sportvereinen sowie nationalen und regionalen Sportorganisationen.
  • Bildung, die Spitzensport unterstützt: Leistungssporttraining, das auch Kooperationscamps zwischen Vereinen oder Sportverbänden sein kann. Leistungssporttraining zeichnet sich durch Zielorientierung und Coaching aus.
  • Weitere Schulungen zur Förderung von NGO-Aktivitäten: Angeboten werden Fortbildungsmaßnahmen, die beispielsweise für gewählte Funktionäre von Vereinsvorständen und anderen vergleichbaren Gremien sowie für sonstige ehrenamtliche Helfer angeboten werden. Darüber hinaus z.B. Vereinsentwicklungstrainings, Schiedsrichter- und Kuratoriumstrainings oder sonstige ergänzende Fortbildungen im Vereinsbereich.

Qualität und Nachverfolgung

Die Unterrichtsplanung ist für die Entwicklung von Sportinstituten von zentraler Bedeutung. Die Ausbildungszentren verfügen über einen eigenen Aktionsplan und einen gemeinsamen Lehrplan für die geisteswissenschaftliche Ausbildung, dessen Ziel die Standardisierung und Verbesserung der Ausbildungsqualität ist. Der Ausbildungsanbieter entscheidet gemäß den Grundsätzen des Lehrplans über Umfang und Umfang des Unterrichts. 

Gemäß dem Gesetz über die freie Bildungsarbeit sind Bildungseinrichtungen verpflichtet, ihre Ausbildung zu evaluieren und sich an externen Evaluationen zu beteiligen. Ziel der Evaluation ist es, Abläufe und Lernbedingungen weiterzuentwickeln sowie Stärken und Entwicklungspotenziale zu identifizieren. Evaluation unterstützt qualitativ hochwertige Entscheidungen und die Weiterentwicklung der Abläufe. 

Das Ministerium für Bildung und Kultur überwacht jährlich die Studientage und Bildungsinhalte und führt gegebenenfalls weitere Bewertungen durch. 

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